Ein Service der Anwaltskanzlei Zoller - seit 2007 Ihr Spezialist für Schulrecht deutschlandweit!
Der Bildungsort spielt eine immer stärkere Rolle, was zur Folge hat, dass immer mehr Schüler eine bestimmte Schule besuchen möchten (oder eine bestimmte Schule meiden).
Dies wird bei Grundschulen meist durch Schulbezirke/Sprengel beschränkt. Bei weiterführenden Schulen ergeben sich meist Probleme aus der Aufnahmekapazität der Schule, wenn mehr Schüler sich bewerben, als Schulplätze vorhanden sind.
In all diesen Fällen kann ich Ihnen im Rahmen von Widerspruchsverfahren und (soweit erforderlich) der Schulplatzklage weiterhelfen.
Schulplatzklagen sind vor allem in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz sehr häufig, aber auch in Baden-Württemberg, Bayern oder Niedersachsen kommt es immer häufiger zu Schulplatzklagen.
Schulrecht ist nicht nur Recht, sondern auch Erfahrung und Taktik. Schulplätze in Wunschschulen zu erwirken ist eines meiner Hauptbetätigungsfelder als Anwalt für Schulrecht.
In einer ersten Einschätzung kann ich Ihnen sagen, welche Möglichkeiten Sie haben, um den Wunschschulplatz zu erhalten.
Die Anwaltskanzlei Zoller vertritt seit 2007 Ihre Interessen gegenüber Schulen, Schulämtern und vor Gerichten in ganz Deutschland!
Auch Schulplatzklagen sind ohne weiteres deutschlandweit möglich.
Meine Websites zu zahlreichen schulrechtlichen Themen und Bundesländern gehören mit mehreren hunderttausend Aufrufen im Jahr zu den relevantesten schulrechtlichen Informationsquellen für Eltern.
Die Anwaltskanzlei Zoller ist seit dem Jahr 2007 schwerpunktmäßig und deutschlandweit als Anwalt für Schulrecht tätig.
Über ein jährliches Anfragevolumen im vierstelligen Bereich besteht eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Schulrecht & Privatschulrecht in ganz Deutschland. Auf anwalt.de können Sie sich anhand der Erfahrungsberichte einen Überblick meiner Tätigkeit verschaffen. Zugleich werden Sie anhand der Bewertungen feststellen, dass die Kommunikation per Mail und Telefon nicht nur reibungslos funktioniert, sondern von meinen Mandanten sogar als schneller, effektiver und für sie selbst zeitsparender empfunden wird.
Daneben ist die Anwaltskanzlei Zoller mit jährlich mehreren hunderttausend Aufrufen ihrer Websites eine der relevantesten Informationsquellen im Schulrecht für Eltern. Anwalt für Schulrecht Andreas Zoller gibt als Dozent sein Wissen zudem über die Kommunalakademie Deutschland weiter:
Viel Spaß beim Stöbern auf meinen Websites und wenn Sie ein Problem haben, zögern Sie nicht und rufen mich an!
Die Aufnahme in die Wunschgrundschule ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Nachfolgend stelle ich praktisch relevante Regelungen für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und NRW dar.
Natürlich können Sie mich auch für die Wunschgrundschule aller anderen Bundesländer kontaktieren. Ich helfe Ihnen bundesweit!
Sind Sie mit Ihrer Grundschule in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg, Pforzheim, Heibronn, Ludwigsburg, Freiburg usw. unzufrieden, dann kann man einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Näheres hierzu erfahren Sie unter diesem Link.
Sind Sie mit Ihrer Grundschule in München, Nürnberg, Regensburg, Landshut, Würzburg usw. unzufrieden, dann kann man einen Gastschulantrag stellen. Näheres hierzu erfahren Sie unter diesem Link.
Sind Sie mit Ihrer Grundschule in Koblenz, Mainz, Ludwigshafen usw. unzufrieden, dann kann man einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Näheres hierzu erfahren Sie unter diesem Link.
Sind Sie mit Ihrer Grundschule in Frankfurt, Darmstadt, Bensheim, Wiesbaden, Kassel, Fulda usw. unzufrieden, dann kann man einen Gestattungsantrag stellen. Näheres hierzu erfahren Sie unter diesem Link.
Sind Sie mit Ihrer Grundschule in Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Lüneburg usw. unzufrieden, dann kann man einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Näheres hierzu erfahren Sie unter diesem Link.
Sind Sie mit Ihrer Grundschule in Düsseldorf, Köln, Dortmund, Duisburg, Aachen usw. unzufrieden, dann können Sie an einem Aufnahmeverfahren an einer anderen Grundschule teilnehmen. Näheres hierzu erfahren Sie unter diesem Link.
Die Aufnahme in die gewünschte Schule in Klasse 5 ist oftmals durch einen Bewerberüberhang schwierig, so dass ein Auswahlverfahren stattzufinden hat. Nachfolgend stelle ich praktisch relevante Regelungen für Baden-Württemberg, Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz dar.
Natürlich können Sie mich auch für Ihre Wunschschule aller anderen Bundesländer kontaktieren. Ich helfe Ihnen bundesweit!
Möchten Sie eine bestimmte Gemeinschaftsschule ein bestimmtes Gymnasium in Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Freiburg, Pforzheim, Heilbronn. Ludwigsburg usw. besuchen, erfahren Sie Näheres zu dem Aufnahmeverfahren unter diesem Link.
Möchten Sie eine bestimmte Gesamtschule/ ein bestimmtes Gymnasium in Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Kassel, Fulda, Bensheim usw. besuchen, erfahren Sie Näheres zu dem Aufnahmeverfahren unter diesem Link.
Möchten Sie eine bestimmte Gesamtschule bzw. ein bestimmtes Gymnasium in Düsseldorf, Köln, Dortmund, Duisburg usw. besuchen, erfahren Sie Näheres zu dem Aufnahmeverfahren unter diesem Link.
Möchten Sie eine bestimmte Gesamtschule/ ein bestimmtes Gymnasium in Mainz, Ludwigshafen, Koblenz etc. besuchen, erfahren Sie Näheres zu dem Aufnahmeverfahren unter diesem Link.
Für weitere Informationen zum Schulrecht nutzen Sie bitte meine Landesportale Schulrecht unter folgenden Links:
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