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Die Aufnahme in eine bestimmte Grundschule ist meist durh Schulbezirke/ Sprengel eingeschränkt.
D.H. wer in einem bestimmten Schulbezirk/Sprengel wohnt, der muss grundsätzlich auch diese Schule besuchen - es sei denn es gibt einen "wichtigen Grund" in eine andere Schule wechseln zu dürfen. Dies bezeichnet man meist als einen Antrag auf Schulbezirkswechsel (bspw. Baden-Württemberg)/ Gestattungsantrag (Hessen)/ Gastschulverhältnis (Bayern).
In der Praxis heißt dies, dass man sich in der zugewiesenen Schule anmelden und dann einen entsprechenden Antrag stellen muss.
Anders ist dies in NRW, wo es keine Schulbezirke gibt. Dort kann man sich grundsätzlich in jeder Schule anmelden und wenn es einen Bewerberüberhang gibt, dann muss die Schule ein Auswahlverfahren durchführen.
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Selbstverständlich biete ich Beratung und Unterstützung auch in allen anderen Bundesländern an, wenn Sie Probleme mit dem Wunschschulplatz haben. Sie können mich hierzu für eine Erstberatung oder Mandatsanfrage gerne kontaktieren.
Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auf meiner Website anwalt-fuer-schulrecht.online.